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Wuppertal Bewegung e.V. – Aktuell

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu den von der Stadtverwaltung geäußerten Vorwürfen einer nicht vergaberechtskonformen Abwicklung von Baumaßnahmen im FB 2 im Jahre 2010 möchten wir Ihnen die folgenden Informationen zur Verfügung stellen:


· Die Stadtverwaltung hat uns rund eine Million der durch uns im FB II verausgabten Mittel noch nicht aus Fördermitteln rückerstattet.

· Begründung: es lägen "schwerwiegende Vergabefehler" vor, dies sei durch das Gutachterbüro KKP (Kuhne, Kattenbusch und Partner aus Essen) bestätigt worden. Mit der Leistung von KKP ist die Stadt nach eigenem Bekunden "sehr zufrieden" (mehrfache Aussage von Stadtdirektor Dr. Slawig im Lenkungskreis).

· Man habe Angst vor Rückforderungen des Fördergebers in Düsseldorf. In diesem Zusammenhang verweist die Stadt immer wieder auf eine hohe Rückforderung beim Schwebebahnbau.

· Wir haben dann schließlich durch Herrn Rechtsanwalt Bösen (ausgewiesener Experte aus Bonn, der u.a. an der Entwicklung von Förderrichtlinien für das Land schon mitgearbeitet hat) unsere Vergabepraxis prüfen lassen. Fazit: die Vergabepraxis der Wuppertalbewegung e.V. war rechtlich unbedenklich, sie entspricht den Anforderungen des Fördergebers in Düsseldorf. Das Gutachten der Kanzlei Bösen haben wir der Stadt am 23.12.2011 zukommen lassen. (vgl. Anlage "Stellungnahme Gerhardt")

· Gestern, am 23.1.2012 haben wir vom Rechtsamt der Stadt ein auf den 17.1.2012 datiertes Schreiben erhalten (vgl. Anlage "Stellungnahme zu RA Boesen"): Die gängigen Förderbestimmungen des Fördergebers Land sind eingehalten worden – aber dies sei auch nie strittig gewesen (das haben wir ganz anders in Erinnerung: es hat ein ganzes Jahr immer geheißen, wir müssten Förderrechtskonformität sicherstellen und die Stadt bzw. KKP seien nur aus diesem Grunde so genau …)

· Allerdings seien die speziellen Wuppertaler Bestimmungen nicht eingehalten worden, die sich auf zwei Wegen aus dem Weiterleitungsbescheid der Stadt ergeben.

o  Weg A:

1.   Im Weiterleitungsbescheid ist ein Verweis auf den öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen Wuppertalbewegung e.V. und Stadt

2.   Im öffentlich-rechtlichen Vertrag findet sich ein Verweis auf die Dienstanweisung Vergaben

3.   In der Dienstanweisung finden sich vermeintlich Vorschriften, die wir nicht erfüllt haben.

o  Weg B:

1.   Im Weiterleitungsbescheid wird auf die Handlungsrichtlinien zum Umgang mit Fördergeldern verwiesen.

2.   In den Handlungsrichtlinien wird auf die Dienstanweisung Vergaben referenziert.

3.   In der Dienstanweisung finden sich vermeintlich Vorschriften, die wir nicht erfüllt haben.

· D.h. über jeweils zwei Verweis-Stufen ist die Dienstanweisung Vergaben ("Lex Wuppertal") Bestandteil des Weiterleitungsbescheides geworden …

· Fazit: die Vergabevorschriften des Fördergebers in Düsseldorf haben wir erfüllt, die verschärften Vorgaben der Stadt Wuppertal nicht.

· Gleichwohl betonen OB und Kämmerer, wie sehr sie das Projekt wollen und alle Mitarbeiter tatkräftig mitwirken, es in die Tat umzusetzen – da helfen verschärfte Vergabevorschriften in der Anlage zur Anlage sicher nicht …

· Auch wenn dies sonst die geltende Dienstanweisung der Verwaltung in Wuppertal sein mag: wir sind eine Bürgerinitiative, und man sollte zufrieden sein, wenn wir die Vorschriften des Landes/Fördergebers einhalten und uns keine zusätzlichen aufbürden, bei denen die Stadtverwaltung Wuppertal im Übrigen Jahre gebraucht hat, um sie selber immer korrekt umzusetzen!



Als weitere Anlagen haben wir noch den "öffentlich rechtlichen Vertrag" zwischen Stadt und Wuppertalbewegung e.V., den Weiterleitungsbescheid und die "Dienstanweisung Vergaben" beigefügt, auf die referenziert wird.

Für Donnerstag, den 26. Januar 2012, hatte die Stadt (OB, Kämmerer) unsere Top-Sponsoren zum Gespräch eingeladen. Wir sind weder eingeladen worden, noch hat man es für nötig befunden, uns zu informieren.


Der Vorstand

 

Anlagen zum Thema:

Dienstanweisung Vergaben

Öffentlich-rechtlicher Vertrag über Herstellung, Betrieb und Unterhaltung der Nordbahntrasse
 

Zuwendungsbescheid:
Städtebauförderung Soziale Stadt - Ostersbaum - Projekt: Nordbahntrasse FB 11 (von Zugang Schleswiger Straße bis Buchenstraße) Gewährung einer Zuwendung aus Mitteln des Landes NRW und des Bundes
 

Stellungnahme betreffend die Zulässigkeit der Freihändigen Vergaben durch die Wuppertaler Nordbahntrassen GmbH im Rahmen des Projekts Nordbahntrasse 
von Herrn RA Boesen
 

BOESEN RECHTSANWÄLTE | Stellungnahme betreffend die Zulässigkeit der Freihändigen Vergaben durch die Wuppertaler Nordbahntrassen GmbH im Rahmen des Projekts Nordbahntrasse

 

Liebe Mitglieder, Unterstützer und Interessierte der Wuppertalbewegung e.V.,

herzlichen Dank für Ihre sehr zahlreiche Teilnahme an der heutigen Jahreshauptversammlung unseres Vereins und das Vertrauen, welches Sie dem alten und dem erweiterten neuen Vorstand der Wuppertalbewegung e.V. ausgesprochen haben.

Bitte entschuldigen Sie die zeitliche Verzögerung in der Sitzung, die durch die Aufklärung der nicht aufgehenden Summe in der EÜ-Rechnung des Jahres 2010 entstanden ist.

Für alle, die möglicherweise von weiter hinten die Darstellung nicht lesen konnten, füge ich sie noch einmal in der präsentierten und der korrigierten Form bei (Seite 2).

Wie Sie sehen werden, lag der Fehler in der Ausweisung der „Überweisung an die GmbH“ in der falschen Zeile.

Ich bitte, dies zu entschuldigen und danke nochmals für Ihre Geduld.

Mit freundlichen Grüßen,
Carsten Gerhardt

 

Liebe Mitglieder, Unterstützer und Interessierte der Wuppertalbewegung e.V.,

Vorab: bitte bilden Sie sich Ihr eigenes Bild in der Jahreshauptversammlung der Wuppertalbewegung e.V. am 8. Dezember 2011, ab 20h, in der Pauluskirche am Haspel. Alle Interessenten sind herzlich willkommen.

Weiterlesen: Antwort auf die Stellungnahme des OBs

   

Liebe Mitglieder, Unterstützer und Interessierte der Wuppertalbewegung e.V.,

seit Wochen haben wir in den regelmäßigen internen Gesprächen mit der Stadtspitze um mehr Mitwirkung auf die Umsetzung der Nordbahntrasse gebeten. Denn letztlich sind es die Gelder der Wuppertalbewegung e.V. – also Ihr Geld -  und die Fördermittel aus den von der Wuppertalbewegung e.V. geschriebenen Förderanträgen, mit denen dieses für Wuppertal so wichtige Projekt realisiert werden soll.

Weiterlesen: Offener Brief 03.12.2011

 

Liebe Mitglieder, Unterstützer und Interessierte der Wuppertalbewegung e.V.,

die Jahreshauptversammlung 2011 der Wuppertalbewegung e.V. wird dieses Jahr am Donnerstag, den 8. Dezember 2011, um 20h in der Pauluskirche stattfinden.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

 

Weiterlesen: Jahreshauptversammlung 2011 am 8.12, 20.00 Uhr

   

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