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Wuppertal Bewegung e.V. – Aktuell

Liebe Mitglieder, Unterstützer und Interessierte der Wuppertalbewegung e.V.,

herzlichen Dank für Ihre sehr zahlreiche Teilnahme an der heutigen Jahreshauptversammlung unseres Vereins und das Vertrauen, welches Sie dem alten und dem erweiterten neuen Vorstand der Wuppertalbewegung e.V. ausgesprochen haben.

Bitte entschuldigen Sie die zeitliche Verzögerung in der Sitzung, die durch die Aufklärung der nicht aufgehenden Summe in der EÜ-Rechnung des Jahres 2010 entstanden ist.

Für alle, die möglicherweise von weiter hinten die Darstellung nicht lesen konnten, füge ich sie noch einmal in der präsentierten und der korrigierten Form bei (Seite 2).

Wie Sie sehen werden, lag der Fehler in der Ausweisung der „Überweisung an die GmbH“ in der falschen Zeile.

Ich bitte, dies zu entschuldigen und danke nochmals für Ihre Geduld.

Mit freundlichen Grüßen,
Carsten Gerhardt

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

in den letzten Tagen wurde einmal mehr um die Nordbahntrasse eine intensive Diskussion geführt.

Die Stadtspitze spricht von schweren Vergabefehlern – hinter verschlossener Tür mit Großsponsoren bzw. Presse

Am Donnerstag, den 26. Januar 2012 sprach die Stadtspitze gegenüber den Großsponsoren und der Presse von € 500.000, die mit schweren Vergabefehlern behaftet seien. Über das Gespräch mit den Großsponsoren informierte die Stadt die Wuppertalbewegung e.V. auch im Nachgang nicht. Bei der anschließenden Pressekonferenz wurde dem stellvertretenden Vorsitzenden der Wuppertalbewegung e.V. der Zutritt verwehrt.


Die Stadtspitze vermittelt ein falsches Bild in der Öffentlichkeit

Es hat eine Reihe von Äußerungen und Meldung gegeben, die ein komplett falsches Bild unserer Arbeit beim Bau des ersten Teilstückes im Jahr 2010 vermitteln:

Die Wuppertalbewegung e.V. hat beim Bau des ersten Teilstücks der Nordbahntrasse im Förderbereich II einfach drauflos gebaut, Material für 500.000 € ohne Angebote per Handschlag im nächsten Baumarkt gekauft und ist nun beleidigt, dass der im Einvernehmen gemeinsam mit der Stadt ausgewählte Gutachter die getätigten Ausgaben so nicht akzeptieren will. Die Stadt hat geholfen 150.000 € noch förderfähig zu machen, aber für den Rest, den die Wuppertalbewegung e.V. "versenkt" hat, müssen nun die Großsponsoren aufkommen.  


Die Wahrheit benötigt einige Zeilen mehr:


Verwaltung hatte keine Zeit zum Prüfen

Am 22. März 2010 hat Herr Baudezernent Meyer die Wuppertalbewegung e.V. informiert, dass die Verwaltung auf absehbare Zeit nicht in der Lage sei, die Ausgaben der Wuppertaler Nordbahntrassen GmbH für die Baumaßnahmen im Förderbereich 2 (Rott – Engelnberg) selber zu prüfen, mit der Begründung, die hierfür die notwendigen Personal-Kapazitäten fehlten.
Es wurden daraufhin 3 Angebote von externen Prüfbüros eingeholt, die preislich von rund 30.000 €  bis deutlich über 100.000 € reichten. (Anmerkung: Die zu prüfende Summe beträgt rund € 2 Mio.)
Da die Stadt selber die Prüfung der Rechnungen ablehnte, hat die Wuppertalbewegung e.V. notgedrungen der Vergabe an den günstigsten Anbieter zugestimmt. Dies wird nun von Seiten der Stadt mit den Worten kommuniziert: "Wir haben uns gemeinsam auf einen Gutachter geeinigt" – richtig ist: wir haben gesagt: wenn es denn einen externen Gutachter geben muss, weil die Stadt Ihrem gesetzlichen Prüfauftrag hier in den nächsten Jahren nicht nachkommen kann, dann doch bitte der Günstigste. 30.000 € Prüfungskosten für eine mit rund € 2 Mio. veranschlagte Bausumme erschien uns zureichend, wir wollten nicht 100.000 € oder 200.000 € ausgeben! Der Auftrag wurde im Juni 2010 an das Büro KKP aus Essen vergeben.


Die mit europaweiter Ausschreibung vergebenen Arbeiten wurden zuerst geprüft

KKP hat zunächst zwei Positionen geprüft, die wir im Rahmen von europaweiten Ausschreibungen vergeben hatten:
1.      "Los 1": Wegebau durch die Wuppertaler Firma Leonards

2.      "Los 2": Bau des Zugangs Schleswiger Straße durch die Wuppertaler Firma Jonuzi


Die Freigabe dieser Mittel dauert(e) lange, da es unterschiedliche Auffassungen zum Fehlen des "weißen Striches" und einem nicht behindertengerechten Bau des Zugangs gab (vgl. Berichterstattungen des letzten Jahres). Der weiße Strich ist mittlerweile nachgebessert, und der Bauunternehmer des Zugangs hat sich verpflichtet, die Barrierefreiheit herzustellen, nachdem das Landgericht Wuppertal im August 2011 in dieser Sache der Wuppertalbewegung e.V. Recht gegeben hat. Wenn die Nachbesserungen durch die Fa. Jonuzi am Zugang Schleswiger Straße erfolgt sind und weitere Details abgearbeitet sind, können auch diese Fördergelder frei gegeben werden.
Anmerkung 1: Wegebau / weißer Strich: als Rechtsgrundlage legte die Stadt ein Papier vor, in dem stand: es soll eine optische Trennung vorhanden sein - die war u.E. schon durch die unterschiedlichen Farben von Pflaster und Asphalt gegeben, aber die Stadt machte daraus: es muß ein weißer Strich her.
Anmerkung 2: Zugang Schleswiger Straße: die Stadt hätte bezüglich des kurzen Stückes im oberen Teil des Zugangs, das eine Steigung von mehr als 6% aufweist, eine Ausnahmegenehmigung erteilen können, wollte das aber nicht.

Alle anderen Kosten werden pauschal als nicht förderfähig abgelehnt

Alle anderen Baukosten als die unter Los 1 und Los 2 genannten wurden vom Gutachter KKP zunächst pauschal abgelehnt:
Zitat aus dem Prüfbericht vom 8.4.2011:
"Das grundsätzliche Prüfergebnis von RA Franßen (Anm: Subunternehmer des Gutachters KKP) zu diesen über die Lose 1 und 2 hinausgehenden Einzelvergaben ist analog zu der Prüfung vom September 2010 wie folgt:
"Mit Blick auf die vorstehend benannten 34 Vergaben von kleineren Aufträgen ist nicht erkennbar, was Anlass und Grund dafür war, insoweit eine gesonderte Vergabe an einen jeweils anderen Auftragnehmer durchzuführen und nicht die beiden mit den Leistungen aus Los 1 und Los 2 beauftragten Auftragnehmer weiterhin zu beauftragen. Auch ist nicht erkennbar, inwiefern überhaupt Anlass bestand, zusätzliche Leistungen zu vergeben, die nicht bereits von den in den Losen 1 und 2 beschriebenen Leistungen miterfasst waren. Allein deswegen kann anhand der vorliegenden Unterlagen nicht positiv festgestellt werden, dass den Vergabevorschriften entsprochen worden ist."

KKP stellt sich auf den Standpunkt, dass alle Kleinvergaben als ein s.g. "Los 3" hätten zusammengefasst und gemeinsam vergeben werden müssen, vom Sanitärcontainer über Lehrrohre, Baggerersatzteile bis hin zu jeglichem Verbrauchsmaterial, wie z.B. Arbeitshandschuhen…


Besonderheiten des Projektes wurden von KKP nicht verstanden

Es handelt sich dabei um Positionen, die nicht als ein großer Auftrag an die Fa. Leonards oder Jonuzi vergeben worden sind, da es Beschaffungen für den 2. Arbeitsmarkt sind.
Zum Beispiel:
·        Beton und Armiereisen für die Brückensanierungen

·        Kleinere Mengen Sand, Schotter, Pflastersteine

·        Bauwagen, Mannschaftscontainer für den 2. Arbeitsmarkt

·        Baustellenzäune

·        Baustrom

·        Leerrohre

·        Arbeitsgeräte für den 2. Arbeitsmarkt und Ersatzteile

·        Diesel und gebrauchte Sanitärcontainer

·        …


Dies sind genau die bisher vom Gutachter nicht gewürdigten Besonderheiten des Projektes Nordbahntrasse: neben den großen an externe Firmen vergebenen Arbeiten werden ganz wesentliche Arbeiten ehrenamtlich bzw. durch den 2. Arbeitsmarkt erbracht. Hierfür werden immer wieder kleinere Positionen an Material oder Geräten gebraucht.
Konkret: die Sanierung des Viaduktes Schönebecker Straße kann nicht als ein einziger Generalauftrag für die Erstellung einer großen Betonplatte mit Abdichtungen ausgeschrieben werden, sondern hier musste die Wuppertalbewegung e.V. für die ausführenden Firmen des 2. Arbeitsmarktes die oben genannten Dinge organisieren und teilweise zur sehr kurzfristigen Beschaffung freigeben.

In Summe ergeben sich damit viele hundert Kleinaufträge. In der derzeit laufenden öffentlichen Diskussion addieren sie sich  mit wenigen größeren Aufträgen zu einem Betrag von € 500.000, der wie beschrieben von der Firma KKP pauschal abgelehnt wurde. Diese Aufträge wurden übrigens weitestgehend bei mittelständischen Wuppertaler Unternehmen abgewickelt und nicht "im Baumarkt".


Rechtsexperten der Wuppertalbewegung e.V. kämpfen sich Schritt für Schritt vorwärts

Im Brief des OB an den Unternehmer Heinz Schmersal ist am Freitag, den 27. Januar 2012, nur noch von 350.000 € die Rede – ein Drittel weniger als noch am Tag zuvor -  erhebliche Beträge seien durch die Mithilfe der Stadt förderfähig gemacht worden. (offener Brief von OB Jung an Unternehmer Heinz Schmersal: "… gelang es mit Hilfe der Stadt Wuppertal für erhebliche Beträge die Förderfähigkeit noch herzustellen")

Richtig ist vielmehr, dass Rechtsexperten der Wuppertalbewegung e.V. im Juli 2011 erläutert haben, welche Leistungen in keinem Fall in das von KKP geforderte "Los 3" hineinfallen (z.B. Ingenieurleistungen nach VOF und Bauleistungen nach VOB), woraufhin KKP diese im folgenden Gutachten dann als förderfähig akzeptiert hat. (Prüfbericht 9 von KKP: "Nach juristischer Prüfung durch RA Franssen können unter Beachtung der ergänzenden Informationen und Begründungen der Wuppertaler Nordbahntrassen GmbH bei folgenden Leistungen die Vergabe als rechtmäßig qualifiziert bezeichnet werden…")


Ein renommierter externer Experte bestätigt die Sicht der Wuppertalbewegung e.V.

Da jedoch KKP alle darüber hinaus gehenden Positionen weiterhin ohne Angabe von Gründen ignoriert, haben wir für die verbliebenen knapp € 400.000 die externe Kanzlei Bösen, einen im öffentlichen Vergaberecht anerkannten Spezialisten, eingeschaltet. Diese kommt in einer sorgfältigen Expertise zu dem Schluss: "zusammenfassend kann somit festgehalten werden, dass die in Rede stehenden Kleinaufträge freihändig vergeben werden konnten…". Das von KKP aufgebrachte "Los 3", in dem in einer Ausschreibung alle sonstigen Positionen hätten zusammengefasst werden sollen, ist damit vom Tisch.

Was ist mit der Wuppertaler Dienstanweisung Vergaben?

Von Anfang an befürchtete die Verwaltung, dass Vergabefehler der Ehrenamtler bei der Wuppertalbewegung e.V. dazu führen könnten, dass das Land von der Stadt Fördermittel zurückverlangt. Ein solches Risiko hätte man mit intensiver Beratung minimieren können - und dem Hinweis, dass die Beachtung der ergänzenden, konkretisierenden Regeln, die die Dienststellen bei Vergaben der Stadt einhalten müssen, auch der Wuppertalbewegung empfohlen wird, um auf der sicheren Seite zu sein, was die Fördervoraussetzungen des Landes angeht. Statt dessen schrieb die Verwaltung die strikte Einhaltung dieser zusätzlichen Regeln als weitere Voraussetzung ihrer Förderung vor.

Ohne Not wurden damit angebliche "Vergabefehler" erzeugt und im Ergebnis Fördermittel verweigert, die nun durch Sponsorengelder ersetzt werden sollen.

Im Übrigen ist die Stadt nach wie vor nicht verpflichtet, auf der Einhaltung dieser vertraglichen Verpflichtung gegenüber der Wuppertalbewegung e.V. zu bestehen, wenn sie denn überhaupt - durch diverse Verweisungen in Anlagen - wirksam begründet ist.
Alle Vergaben über € 2.500 mit drei Angeboten

Das Rechtsamt der Stadt tut aktuell so, als hätte das oben genannte "Los 3" auch nie zur Diskussion gestanden und bestätigt, dass die Auflagen des Landes als Fördergeber erfüllt seien und das Problem vielmehr darin bestehe, dass für Aufträge über € 2.500 nicht mindestens drei Angebote eingeholt worden seien.

Das entspricht nicht den Tatsachen. Für Aufträge über € 2.500 wurden schriftlich oder per email mindestens drei Angebote eingeholt, bei zeitlich drängenden Beschaffungen auch teilweise telefonisch, was in schriftlichen Vergabevermerken dokumentiert wurde. Diese Unterlagen liegen KKP bei den bisher zur Erstattung eingereichten Beträgen vor. Lediglich der Vergabeordner einer europaweiten Ausschreibung muss noch nachgereicht werden (diese Ausschreibung ist im Übrigen gemeinsam mit der städtischen Vergabestelle gemacht worden, sollte also kein Problem darstellen).
Der Oberbürgermeister schreibt in seinem offenen Brief an den Unternehmer Heinz Schmersal: "Wenn Herr Dr. Gerhardt der Überzeugung ist, dass die Wuppertalbewegung bereits alle Vorgaben erfüllt hat, dann hat die Stadt keinerlei Bedenken, die Prüfberichte auch offenzulegen."
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, nicht nur Dr. Gerhardt, sondern der gesamte Vorstand und alle Lenkungskreismitglieder der Wuppertalbewegung e.V. sind der Überzeugung, dass die Wuppertalbewegung e.V. die Vorgaben erfüllt hat – bitte legen Sie die "Prüfberichte" von KKP gerne offen. Bitte veröffentlichen Sie bei der Gelegenheit aber bitte auch unsere jeweiligen Stellungnahmen zu den "Prüfberichten".


KKP prüft nicht mehr weiter – was nun?

KKP hat sich im Übrigen in den letzten Wochen  - zumindest gegenüber der Wuppertalbewegung e.V. – überhaupt nicht geäußert. Vielmehr hat das Büro seine Prüftätigkeit eingestellt und versucht derzeit, gerichtlich den kompletten als Pauschale vereinbarten Werklohn einzuklagen, obwohl die Leistung nur teilweise erbracht ist.

Die Frage, wie es weiter geht, wenn KKP nicht mehr prüft ist derzeit unbeantwortet. Vielleicht hat die Verwaltung ja nun selber Kapazitäten, um den Fall einvernehmlich abzuschließen. Einem gemeinsamen Gespräch zwischen dem Land als Fördergeber, Verwaltung und einem einzusetzenden Mediator steht die Wuppertalbewegung aufgeschlossen gegenüber.  


Mit freundlichen Grüßen,

Wuppertalbewegung e.V. – der Vorstand

 

Liebe Mitglieder, Unterstützer und Interessierte der Wuppertalbewegung e.V.,

in den letzten drei Tagen wurden wir mit tollen Ereignissen in rascher Folge verwöhnt!


Freitag:

Einweihung der Lego-Brücke mit den Sponsoren akzenta (Hr. Löbbert) und Klauser (Hr. Richter) sowie Herrn OB Jung

 

Legobruecke_Sponsoren


Samstag:

Testfahrt der neuen Draisine Wuppertalbewegung 1 über das neu verlegte Gleis auf dem Schönebecker Viadukt

Draisine_Wuppertalbewegung

http://www.wdr.de/mediathek/html/regional/2011/10/08/lokalzeit-bergisches-land-draisine.xml (online etwa bis 15.10.11)


Sonntag:

Fest zahlreicher Vereine auf der Trasse am Loh bei gutem Wetter und mit vielen tausenden Besuchern
Ein schöner Ort für Begegnungen und Gespräche! Klasse, dass so viele von Ihnen dabei waren!

 

Trassenfest_9_10_11_1
Trassenfest_9_10_11_2

Wir lassen die Bilder für sich sprechen und danken dieses  Mal besonders:

Lothar Bangert, Dietrich Böttcher und Jazz im OHR, Brass Band Fanfare Masolo, Erol Celik, Guelbey Cicek, Rolf Dellenbusch, Armin Engel, Heidi und Lutz Essrich, Wilfried Güssen, Peter Haering, Michael Hauda, Jörg Iseke, Arif Izgi, Dieter Jozek, Claus Kaminski, Helmut Kraus, Matthias Kreysing, Benjamin Krüger, Lothar Kudla und Frau, Veith Menzerath, Eva und Jürgen Ortmann, Jürgen Reusch und Frau, Wolfgang Reissner, Klaus Teders, Wolfgang Thiele, Harald Thomé, Michael Visser, den fantastischen Teams von Wichernhaus, GbA und BVHS
sowie ADFC - Anadolu - Applaus - BEK Betriebssportgrupe - Buhara Kulturzentrum - Buhnert – Crossboccia - FK Jugoslavia - Hockeyclub Gold Weiß – IFIZ - Islam und Frieden - Islamische Gemeinde - Kraft der Stille - Kud Biseri – Kultsport - Kultur- und Bildungszentrum - Landsmannschaft der Deutschen aus Russland – LCW – Lerche – Nachbarschaftsheim - Nordic Walking Botanischer Garten - Palästinensischer Freundschaftsverein - Ressort Zuwanderung und Integration – Selam - Soziokulturelle Integrationsbewegung - Speed4 – Sportjugend – Stadtsportbund – Togoinitiative – VEM – VSTV - Wicked Woods - Wuppertaler Moscheen


Ihre
Christa Mrozek, Olaf Nagel und Carsten Gerhardt

Wuppertalbewegung e.V.

   

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu den von der Stadtverwaltung geäußerten Vorwürfen einer nicht vergaberechtskonformen Abwicklung von Baumaßnahmen im FB 2 im Jahre 2010 möchten wir Ihnen die folgenden Informationen zur Verfügung stellen:


· Die Stadtverwaltung hat uns rund eine Million der durch uns im FB II verausgabten Mittel noch nicht aus Fördermitteln rückerstattet.

· Begründung: es lägen "schwerwiegende Vergabefehler" vor, dies sei durch das Gutachterbüro KKP (Kuhne, Kattenbusch und Partner aus Essen) bestätigt worden. Mit der Leistung von KKP ist die Stadt nach eigenem Bekunden "sehr zufrieden" (mehrfache Aussage von Stadtdirektor Dr. Slawig im Lenkungskreis).

· Man habe Angst vor Rückforderungen des Fördergebers in Düsseldorf. In diesem Zusammenhang verweist die Stadt immer wieder auf eine hohe Rückforderung beim Schwebebahnbau.

· Wir haben dann schließlich durch Herrn Rechtsanwalt Bösen (ausgewiesener Experte aus Bonn, der u.a. an der Entwicklung von Förderrichtlinien für das Land schon mitgearbeitet hat) unsere Vergabepraxis prüfen lassen. Fazit: die Vergabepraxis der Wuppertalbewegung e.V. war rechtlich unbedenklich, sie entspricht den Anforderungen des Fördergebers in Düsseldorf. Das Gutachten der Kanzlei Bösen haben wir der Stadt am 23.12.2011 zukommen lassen.

· Gestern, am 23.1.2012 haben wir vom Rechtsamt der Stadt ein auf den 17.1.2012 datiertes Schreiben erhalten : Die gängigen Förderbestimmungen des Fördergebers Land sind eingehalten worden – aber dies sei auch nie strittig gewesen (das haben wir ganz anders in Erinnerung: es hat ein ganzes Jahr immer geheißen, wir müssten Förderrechtskonformität sicherstellen und die Stadt bzw. KKP seien nur aus diesem Grunde so genau …)

· Allerdings seien die speziellen Wuppertaler Bestimmungen nicht eingehalten worden, die sich auf zwei Wegen aus dem Weiterleitungsbescheid der Stadt ergeben.

o  Weg A:

1.   Im Weiterleitungsbescheid ist ein Verweis auf den öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen Wuppertalbewegung e.V. und Stadt

2.   Im öffentlich-rechtlichen Vertrag findet sich ein Verweis auf die Dienstanweisung Vergaben

3.   In der Dienstanweisung finden sich vermeintlich Vorschriften, die wir nicht erfüllt haben.

o  Weg B:

1.   Im Weiterleitungsbescheid wird auf die Handlungsrichtlinien zum Umgang mit Fördergeldern verwiesen.

2.   In den Handlungsrichtlinien wird auf die Dienstanweisung Vergaben referenziert.

3.   In der Dienstanweisung finden sich vermeintlich Vorschriften, die wir nicht erfüllt haben.

· D.h. über jeweils zwei Verweis-Stufen ist die Dienstanweisung Vergaben ("Lex Wuppertal") Bestandteil des Weiterleitungsbescheides geworden …

· Fazit: die Vergabevorschriften des Fördergebers in Düsseldorf haben wir erfüllt, die verschärften Vorgaben der Stadt Wuppertal nicht.

· Gleichwohl betonen OB und Kämmerer, wie sehr sie das Projekt wollen und alle Mitarbeiter tatkräftig mitwirken, es in die Tat umzusetzen – da helfen verschärfte Vergabevorschriften in der Anlage zur Anlage sicher nicht …

· Auch wenn dies sonst die geltende Dienstanweisung der Verwaltung in Wuppertal sein mag: wir sind eine Bürgerinitiative, und man sollte zufrieden sein, wenn wir die Vorschriften des Landes/Fördergebers einhalten und uns keine zusätzlichen aufbürden, bei denen die Stadtverwaltung Wuppertal im Übrigen Jahre gebraucht hat, um sie selber immer korrekt umzusetzen!



Als weitere Anlagen haben wir noch den "öffentlich rechtlichen Vertrag" zwischen Stadt und Wuppertalbewegung e.V., den Weiterleitungsbescheid und die "Dienstanweisung Vergaben" beigefügt, auf die referenziert wird.

Für Donnerstag, den 26. Januar 2012, hatte die Stadt (OB, Kämmerer) unsere Top-Sponsoren zum Gespräch eingeladen. Wir sind weder eingeladen worden, noch hat man es für nötig befunden, uns zu informieren.


Der Vorstand

 

Anlagen zum Thema:

Dienstanweisung Vergaben

Öffentlich-rechtlicher Vertrag über Herstellung, Betrieb und Unterhaltung der Nordbahntrasse
 

Zuwendungsbescheid:
Städtebauförderung Soziale Stadt - Ostersbaum - Projekt: Nordbahntrasse FB 11 (von Zugang Schleswiger Straße bis Buchenstraße) Gewährung einer Zuwendung aus Mitteln des Landes NRW und des Bundes
 


 

Über sieben Brücken

Das Projekt Nordbahntrasse muss mehr als sieben dunkle Jahre überstehen:

Die Nordbahntrasse im Engels: wir möchten auf eine sehr lesenswerte und hintergründige Berichterstattung im Kulturmagazin Engels hinweisen. Stadt und Wuppertalbewegung e.V. kommen dort mit ihrer jeweiligen Sicht auf den Baufortschritt zu Wort. 

Lesen Sie selbst: (PDF_Dokument)

http://www.engels-kultur.de/ueber-sieben-bruecken

Leserbriefe an das Engels Magazin sind willkommen.

   

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